Ist es möglich Treppenlifte in Mietwohnungen oder -häusern zu installieren?
21 Juli, 2020
Sie dürfen als Mieter einen Treppenlift in ein Ein- oder Mehrfamilienhaus einbauen lassen, wenn Sie den Zutritt zu Ihrer Wohnung oder einer Etage innerhalb Ihrer Wohnung aus körperlichen Gründen nicht mehr ohne Treppenlift schaffen. Sie müssen dabei als Mieter allerdings selbst für die Kosten aufkommen. Grundlage für diese Regelung ist § 554a Abs. 1 BGB. Für den Einbau in Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Vorschriften zum Thema Brandschutz. Hier muss dann auch der ungehinderte Durchgang für Hausbewohner gewährt sein.